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Last Updated: 12:29 PM GMT on July 12, 2012
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Am 1. Juli 2009 wurde in Deutschland die neue Kfz Steuer eingeführt. Seit dem wird sie als Bundessteuer geführt und vom Finanzamt verwaltet. Diese Änderungen betreffen nur Pkw die ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen wurden. Dies zog vor allem neue Berechnungsmethoden nach sich, Welche ich an dieser Stelle etwas genauer erläutern möchte.
Die Steuer wird, wie bisher, weiterhin aus dem Hubraum des Fahrzeugs errechnet (sofern dieses über einen Hubkolbenmotor verfügt). Bei Pkw, wie gehabt, auch nach Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen. Neu ist, dass die Steuer nun zusätzlich auch aus dem CO2-Ausstoß berechnet wird. Außerdem gilt für dieselbetriebene Pkw die über keinen Partikelfilter verfügen ein höherer Steuersatz. Um dies zu vermeiden, fördert der Gesetzgeber allerdings den nachträglichen Einbau eines solchen Partikelfilters mit 330 Euro. (Diese Förderrichtlinie gilt in beschränkter Anzahl übrigens auch für Wohnwagen).
Die Besteuerung errechnet sie wie folgt: Benzin-Pkw sind mit 2 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum zu besteuern, Diesel-Pkw mit 9,50 Euro. Eine Basismasse von 120 g/km CO2-Emission ist bis 2011 vorerst steuerfrei, jedes weitere g/km wird mit 2 Euro besteuert. Des Weiteren erhalten Diesel-Pkw, die der Emissionsgruppe "Euro 6" entsprechen, zwischen 2011 und 2013 eine Kfz Steuerbefreiung von 150 Euro.
Außerdem variiert die Kfz Steuer je nach Erstzulassung des Pkw. So gilt bei Erstzulassungen vom 05.11.2008 - 30.06.2009 eine Steuerbefreiung. Danach wird mit der geringeren Kfz Steuer (meist die neue) besteuert. Bei Pkw mit einer Erstzulassung bis zum 04.11.2008 findet eine Besteuerung (bis zum 31.12.2012) wie bisher statt. Ab 2013 sollen dann auch diese in die Neuregelung einbezogen werden.
Meiner Erfahrung nach lassen sich mit einem Versicherungswechsel (Kfz Versicherung online)einige hundert Euro im Jahr einsparen und vielleicht noch mehr, wenn man den Toptarif findet. Bis zum 30.11. eines Jahres besteht die Möglichkeit zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln. Sollte man dies nicht rechtzeitigt getan haben, besteht außerdem die Möglichkeit zu wechseln sofern sich die Beiträge der Versicherung (Versicherung Auto) erhöht haben. Hier tritt das außerordentliche Kündigungsrecht in Kraft und kann innerhalb eines Monats (nach Erhalt der Beitragserhöhung) gekündigt werden.
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Copyright © 2013 Weather Underground, Inc.
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